Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Haus- und Ausbildungsordnung ist Bestandteil des Unterrichtsvertages, der zwischen der Ballett-, Tanz- und Bewegungsschule JUMP und dem Mitglied abgeschlossen wurde.

I. Allgemeines

1.   In sämtlichen Räumen der Schule und des Hauses ist Ruhe, Ordnung und Sauberkeit zu halten. Das Rauchen in den Unterrichts-, Umkleide- und Toilettenräumen ist nicht gestattet. Sachbeschädigung in den Schulräumen werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat.

2.   Der Teilnehmer bestätigt, dass er sportgesund ist.

3.   Anschriftänderungen sind der Schulleitung unverzüglich mitzuteilen.

4.   Eine Verlegung der Schulräume innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung. Die Vereinbarungen behalten auch gegenüber dem Rechtsnachfolger ihre Gültigkeit.

5.   Soweit der Teilnehmer Wertsachen in die Schulräume mitbringt, ist jede Haftung für deren Verlust oder Beschädigung ausgeschlossen soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.

6. Der Teilnehmer gibt die Einwilligung, alle Bilder, Videos und sonstige Medien, die im Rahmen der Teilnahme an Kursen, Veranstaltungen oder sonstigen Anlässen der Tanzschule Jump entstanden sind, der Tanzschule Jump (in Person von Isa Schössler) zur Nutzung freizugeben. Insbesondere die Verwendung auf den Internetseiten und zu Werbezwecken wird ausnahmslos gestattet.

II. Unterricht

1.   Die Dauer einer Unterrichtseinheit obliegt der Lehrkraft. Die Mindestdauer beträgt 45 Minuten. Bei besonderen Veranstaltungen und Vorführungen entfällt der Unterricht, ohne Anrecht des Schülers auf Ersatz.

2.    Der Unterricht erfolgt in Gruppen nach besonderen Zeitplänen.  Änderungen der Zeitpläne bleiben der Tanzschule vorbehalten.

3.   Versäumte Unterrichtsstunden gehen zu Lasten des Teilnehmers. Sie entbinden nicht von der Zahlung des vereinbarten Honorars.

4.   In den Schulferien des Landes Rheinland-Pfalz und den gesetzlichen Feiertagen fällt der Unterricht aus. Anspruch auf Rückvergütung der hierdurch ausgefallen Stunden besteht nicht, da dies bereits in der Beitragskalkulation zu Gunsten der Mitglieder enthalten ist.

5.   Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. In Sonderfällen kann jedoch nach Vereinbarung ein Ersatzmitglied erstellt werden. Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Einrichtung der Tanzschule; sie beruht darauf, dass die Tanzschule Räume, Ausstattung, Einrichtung und Lehrkräfte stellt.

III. Beitragzahlungen

1.   Das vereinbarte Honorar ist im Vorraus zu zahlen und spätestens bis zum 05. eines Monats fällig. Der Teilnehmer hat solange keinen Anspruch auf Unterricht, bis die fällige Zahlung erfolgt ist. Zahlungsverzug kann Schulausschluss nach sich ziehen.

2.   Wird das fällige Honorar bis zum 05. eines Monats nicht bezahlt, so kann ein Versäumniszuschlag (Vertragsstrafe) von € 3,- erhoben werden. Kommt der Teilnehmer mit 2 Raten bzw. Beiträgen in Zahlungsverzug, so wird der gesammte noch offenstehende Restbetrag bis zum Ablauf des Vertrags fällig. Der Teilnehmer hat in diesem Fall alle zusätzlich entstehenden Kosten zu tragen.

IV. Kündigung

1.   Der Vertrag wird für die vereinbarte feste Laufzeit der ersten Monate abgeschlossen. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit, läuft der Vertrag stillschweigend weiter und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

2.   Krankheit oder sonstiger Hintergrund entbindet nicht von der Beitragspflicht. Die Mitgliedschaft kann dadurch nicht vorzeitig gekündigt werden, es sei denn, er liegt ein schriftliches Attest eines Facharztes vor.

3.   Verstöße gegen diese Haus- und Ausbildungsordnung berechtigen die Schulleitung zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Die Schule verbleibt dann der Beitragsanspruch bis zum Ende der Vertragszeit.

V. Schadenersatz

Die Teilnahme an dem von der Schule angebotenem Programm erfolgt auf eigene Gefahr des Mitgliedes.

Das Mitglied verzichtet insoweit für sich und die ihm Gegenüber unterhaltsberechtigten Personen darauf, die Schulleitung und deren Mitarbeiter wegen etwaiger Schadenersatzforderungen in Anspruch zu nehmen, soweit diese nicht durch abgeschlossene Rückversicherungen abgedeckt sind oder die Ansprüche die Versicherungssumme übersteigen; es sei denn, die Schadenersatzansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Schulleitung oder ihrer Mitarbeiter.

Bei einem Teilverschulden eines Dritten beschränkt das Mitglied seine Schadenersatzansprüche gegen Drittschädiger von vornherein auf die Quote, die dieser im Innenverhältnis zu tragen hat.

Bei Erhebung einer Nebenklage verzichtet das Mitglied gegenüber der Schulleitung und deren Mitarbeiter auf die Erstattung von Nebenklagekosten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Cochem.

Stand: 01.03.2022

Die Schulleitung: Isa Schössler